Qualifizierung nach BGG 944 und die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen lernen. Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren, erkennen und beurteilen und sich sowie andere vor Gefahren schützen können.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
Inhalt
Abschluss
IHK-Zertifikat / HWK-Zertifikat
Zulassungsvoraussetzung
Alle Personen deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
10. Januar 2025 - 30. März 2025
Hybrid: Online + Tuttlingen
Dipl. Ing. Rainer Triebe
Ausbildungstrainer
€ 2500,00+ 19% MwSt.
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