Warum sollte ich die Meisterprüfung ablegen?
Was ist der Unterschied zwischen Handwerksmeister und Industriemeister?
Der Handwerksmeister wird auf die Selbstständigkeit vorbereitet – inklusive praktischer und betriebswirtschaftlicher Prüfung. Der Industriemeister fokussiert sich mehr auf leitende Aufgaben im Industriebereich.
Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung?
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen:
Tipp: Beginnen Sie mit Teil III und IV.
Warum steht bei Teil IV auch immer der Ausbilderschein dabei?
Teil IV der Meisterprüfung ist identisch mit der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung). Das bedeutet: Wer den Teil IV der Meisterprüfung besteht, erwirbt automatisch den Ausbilderschein. Man kann den Ausbilderschein auch separat machen, dann muss keine Zulassung zur Meisterprüfung beantragt werden.
Was ist der „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“?
Damit beantragen Sie Ihre offizielle Zulassung zur Prüfung. Der Meisterprüfungsausschuss prüft Ihre Eignung. Wichtig: Nur der Kursbesuch reicht nicht aus, um an der Prüfung teilzunehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?
Sie haben eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem zulassungspflichtigen oder verwandten Handwerk. Oder: Sie haben eine andere Ausbildung abgeschlossen und bereits mehrere Jahre im angestrebten Handwerk gearbeitet. Dann sind Sie grundsätzlich zur Meisterprüfung zugelassen.
Für zulassungsfreie Handwerke reicht eine Gesellen- oder Abschlussprüfung. Eine frühere Berufspraxis ist nicht mehr notwendig.
In Einzelfällen können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Was, wenn ich bereits bei einer anderen Kammer gemeldet bin?
Dann benötigt die Kammer, eine Freigabe von dort. Diese beantragen Sie bei der jeweiligen Kammer – die Genehmigung wird direkt an die neue zuständige Kammer übermittelt.
Kann ich von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden?
Ja, z. B. bei vorhandener Ausbildereignungsprüfung oder früherer Meisterprüfung in einem anderen Handwerk. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Befreiung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung ein.
Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?
Ja – z. B. Aufstiegs-BAföG: Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Erfolgreiche Absolventen von Meisterkursen im Handwerk können zudem seit dem 1. Mai 2020 eine Prämie der baden-württembergischen Landesregierung beantragen: Infos unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/meisterpraemie/
Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden?
Bis zu drei Mal je Prüfungsteil. Bestandene Teile bleiben 3 Jahre gültig.
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